Der Bundesrat hat die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung im Hinblick auf eine Präzisierung der Winterreifenpflicht beschlossen.
Bisher forderte die StVO nur eine "geeignete Bereifung" und eine an das Wetter angepasste Ausrüstung. Die Änderungsverordnung schreibt nunmehr vor, dass bei bestimmten Witterungs- bzw. Straßenverhältnissen (z. B. Glatteis, Schnee- oder Reifglätte) nur mit sogenannten "M+S-Reifen" gefahren werden darf. Neben speziellen Winterreifen können dies auch Ganzjahresreifen sein. Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, soll künftig 40 Euro und damit doppelt so viel Bußgeld zahlen wie bisher. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sollen sogar 80 Euro fällig werden, bisher sind es 40 Euro.
Für PKW und leichte Nutzfahrzeuge der Klasse M1 gilt demnach eine generelle Winterreifenpflicht. Bei Nutzfahrzeugen (LKW/Busse) der Klassen M2, M3, N2 und N3 sind dagegen Winterreifen (M+S Reifen) an den Antriebsachsen ausreichend. Denn aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen sind Nutzfahrzeugreifen - im Gegensatz zu Pkw-Sommerreifen – von vornherein für den Ganzjahreseinsatz an den übrigen Achsen geeignet. Sobald der Text der Bundesratsdrucksache der Innung vorliegt, schicken wir Ihnen diesen gerne nach Aufforderung zu. anfordern.
Eine ausdrückliche M+S Kennzeichnung der Reifen an der Lenkachse von Bussen ist hingegen nicht zwingend erforderlich. Diese Ausnahmeregelung findet sich in §2 Absatz 3a der StVO wieder.
Unklar ist noch, ab wann genau die neue Regelung gelten wird. Unternehmer sollten sich aber auf das Ende dieser Woche einstellen. Laut Bundesrats-Beschluss tritt die Verordnung “am Tag nach der Verkündung” in Kraft. Verkündet ist sie, wenn sie im Bundesgesetzblatt steht. Nach Aussage des BMVBS werde die Drucklegung des Bundesgesetzblattes jedoch sicher “fünf bis sechs Tage” dauern.